Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die von der Gesellschaft Machinetrans (nachfolgend „Käufer“) bei ihren Lieferanten (nachfolgend „Lieferant“) für den Kauf von Nutzfahrzeugen, LKW, landwirtschaftlichen Maschinen und schweren Geräten (nachfolgend „Produkte“) getätigt werden.

1.2 Jeder Einkauf von Produkten durch den Käufer setzt die vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen voraus, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.


2. Bestellungen

2.1 Bestellungen erfolgen schriftlich durch den Käufer beim Lieferanten. Jede Bestellung muss eine detaillierte Beschreibung der Produkte, die bestellten Mengen, die vereinbarten Preise, die Zahlungsbedingungen sowie die Lieferbedingungen enthalten.

2.2 Der Lieferant verpflichtet sich, jede Bestellung schnellstmöglich zu bestätigen. Im Falle von Unstimmigkeiten muss der Lieferant den Käufer unverzüglich informieren.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise der Produkte werden zwischen den Parteien vereinbart und in jeder Bestellung angegeben.

3.2 Rechnungen sind vom Lieferanten unmittelbar nach Lieferung der Produkte auszustellen und müssen den in der Bestellung festgelegten Bedingungen entsprechen.

3.3 Zahlungen erfolgen durch den Käufer gemäß den in der Bestellung vereinbarten Bedingungen und Fristen.


4. Lieferung

4.1 Die Produkte sind an die vom Käufer in der Bestellung angegebene Adresse innerhalb der vereinbarten Fristen und gemäß den Lieferanweisungen zu liefern.

4.2 Jede Lieferverzögerung ist dem Käufer unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Gründe sowie eines neuen voraussichtlichen Liefertermins.


5. Qualität und Konformität

5.1 Die gelieferten Produkte müssen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, eine zufriedenstellende Qualität aufweisen und frei von Mängeln oder versteckten Fehlern sein.

5.2 Der Käufer behält sich das Recht vor, die Produkte bei Lieferung zu prüfen und nicht konforme oder mangelhafte Produkte abzulehnen.


6. Geistiges Eigentum

6.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den vom Lieferanten gelieferten Produkten verbleiben beim Lieferanten.


7. Vertraulichkeit

7.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten kommerziellen und technischen Informationen vertraulich zu behandeln.


8. Vertragsbeendigung

8.1 Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine der Parteien behält sich die andere Partei das Recht vor, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.


9. Datenschutz

Die Gesellschaft erklärt, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679) einzuhalten.

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten des Verkäufers als Verantwortlicher im Rahmen der Bearbeitung des Verkäuferdossiers.

Gemäß den geltenden Vorschriften hat der Verkäufer das Recht auf:

  • Auskunft
  • Berichtigung
  • Löschung
  • Datenübertragbarkeit
  • Einschränkung der Verarbeitung

Diese Rechte können jederzeit ausgeübt werden über:

Oder per Post an:
Oberaich 5, 92543 Guteneck, Deutschland

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.


Widerspruch gegen Telefonwerbung

Gemäß den in Deutschland geltenden Vorschriften kann der Verkäufer unerwünschter Telefonwerbung widersprechen, indem er sich in die Robinsonliste einträgt:

https://www.robinsonliste.de

Die Eintragung ist kostenlos und dient dazu, unerwünschte Werbekontakte zu reduzieren.

Die Gesellschaft darf den Verkäufer jedoch telefonisch kontaktieren, wenn dieser ausdrücklich darum gebeten hat, und zwar für einen vom Verkäufer festgelegten Zeitraum oder andernfalls innerhalb von maximal 3 Monaten nach der Anfrage.